Das
Thema »Tierversuche« ist so komplex und vielschichtig, weil
sich darin die verschiedensten wirtschaftlichen, persönlichen, wissenschaftlichen,
beruflichen, politischen und industriellen Interessen überlagern. Die Notwendigkeit, Berechtigung und Verwertbarkeit der Tierexperimente wird also mit den Aussagen der Kreise begründet, die daraus verschiedenartige und erhebliche Vorteile ziehen. Doch ebenso wie man die Auffassung eines Metzgers über die vegetarische Lebensweise nicht unkritisch übernimmt, sollte man sich auch auf diesem für die Gesundheit bedeutungsvollen Gebiet eine unvoreingenommene eigene Meinung bilden. Meine Meinung ist sehr emotional, vielleicht auch naiv, aber bei einem solchen Verbrechen kann ich nicht wegsehen. Mag ich vieles nicht verstehen, so muss ich bei diesem Thema nur verstehen, was für eine Bestie der Mensch ist |
Ist
der Mensch berechtigt, zu seinem Vorteil und Gewinn Milliarden unserer Mitgeschöpfe
leidvoll leben zu lassen, nicht artgerecht zu halten und zu ernähren
sowie qualvoll zu töten, und worauf sollte sich eine solche Berechtigung
denn auch berufen? Es wäre festzustellen, daß fast alle Religionen und Moralphilosophien das Quälen und leidvolle Töten der Tiere - ja, das Töten überhaupt, wenn man sich an das fünfte Gebot erinnert - als unmoralisch bezeichnen und untersagen. Eine unmoralische Handlung wird aber nicht dadurch moralisch, indem man sie mit einem Gewinn oder Vorteilserhalt begründet. Es kann auch nicht nach dem Nutzen der Tierversuche gefragt werden, denn die Mentalität, daß jeder Zweck jedes Mittel heiligen würde, ist mit dem Begriff Ethik nicht vereinbar. Damit könnte jedes Vergehen gegen die Menschlichkeit, Mitgeschöpflichkeit und Moral bis zum Mord gerechtfertigt werden. Die Folter z.B. ist für das Opfer grausam, für den Folterer aber nützlich! Was
ist das für eine Ethik, die erlaubt, den einen zu quälen und
dem anderen Vorteile zu verschaffen? |
Es
kommt auch nicht darauf an, ob der Experimentator seine Handlungen mit seinem
Gewissen vereinbaren kann, sondern ob sie von der Allgemeinheit geduldet
werden können, zu deren angeblichen Wohle sie vorgenommen werden. Wenn das ruhige Gewissen ein Kriterium für die Integrität einer Handlungsweise wäre, müßte jede Gesetzesübertretung akzeptiert werden. Hier ist der Täter ja auch der Meinung, seine Taten mit seinem Gewissen vereinbaren zu können! |